Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin oder zum Psychologischen Psychotherapeuten

Wir bieten Diplom & Master-Psychologen eine berufsbegleitende Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie für Erwachsene, Kinder und Jugendliche sowie in Psychoanalyse an. Für ein Studium nach Bologna-Regeln ist ein Master-Abschluss gefordert. Nach dem Psychotherapeutengesetz ist „der Nachweis über die bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt, oder eine Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung“ erforderlich.
Es werden die Inhalte für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten gemäß Psychotherapeutengesetz (PTG) und deren Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PsychTh-APrV) über 10 Semester unterrichtet. Ein Teil der Grundlagenseminare wird im Verbund mit den anderen Instituten der Gemeinsamen Kommission (AEMI, MBI, DPG, Uni-Institut) gelehrt.
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten vor dem Landesprüfungsamt abgeschlossen.

Bewerber können in jedem Semester mit der Ausbildung beginnen.

Folgende Aus- und Weiterbildungsgänge nach PTG und (KJ)PsychTh-APrV für Psychologen bietet die APH an:

  1. Ausbildungsgänge zum/zur Psychologischen PsychotherapeutIn nach PsychTh-APrV:
    1. Psychologische/r PsychotherapeutIn – tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
    2. Psychologische/r PsychoanalytikerIn – Psychoanalyse und tiefenpsychologisch
    fundierte Psychotherapie (wahlweise zusätzlich gemäß den Richtlinien der DGPT)

zum/ zur Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn nach KJPsychTh-APrV:
3. Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn – tiefenpsychologisch fundierte KJP
4. Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn – tiefenpsychologisch fundierte und
analytische KJP (nach den Richtlinien und Grundanforderungen der VAKJP)

  1. Weiterbildung für (bereits approbierte) Psychologische PsychotherapeutInnen:
    1. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
    2. Psychoanalyse (wahlweise gemäß den Richtlinien der DGPT)
    3. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie – tiefenpsychologisch fundiert
    4. Analytische KJP (nach den Richtlinien und Grundanforderungen der VAKJP)
    5. Gruppenpsychotherapie

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