Der Begriff tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist eine deutsche Erfindung, denn diese Methode wurde bei der Aufnahme der Psychotherapie in die kassenärztliche Versorgung eingeführt. International ist der Begriff psychodynamische Psychotherapie üblich. Tiefenpsychologie arbeitet mit dem Theoriefundus der Psychoanalyse. Allerdings werden begrenzte Therapieziele gesetzt. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, auf bestimmte Konflikte zu fokussieren und die Regression zu kontrollieren. Die Schwierigkeiten im Hier und Jetzt stehen im Vordergrund der Arbeit. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist in Deutschland in der kassenärztlichen Versorgung das am häufigsten eingesetzte Verfahren.

Spezielle Ausbildungsinhalte der tiefenpsychologisch fundierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie betreffen zwei besondere Dimensionen, die bei der Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen zu beachten sind: das jeweilige Entwicklngsniveau der Trieb- und Ich-Entwicklung in einem phasenspezifischen Entwicklungsmodell sowie die aktuellen familiären und systeminschen Bezüge, in denen das Kind bzw. der Jugendliche aufwächst, unter familiendynamischen Gesichtspunkten.

Unter Berücksichtigung der drei generellen Wirkfaktoren der Psychotherapie, zu denen die Persönlichkeit der Therapeutin bzw. des Therapeuten, die Methodensicherheit und das Arbeitsbündnis gehören, sollen für die psychotherapeutische Aus- und Weiterbildung Bedingungen geschaffen werden, die den Aus- und Weiterbildungsteilnehmern Raum für ihre Persönlichkeitsreifung und für die Entfaltung kreativer Fähigkeiten gewähren und sie von der Sinnhaftigkeit und der Wirksamkeit psychoanalytischer Erkenntnisse und Interventionen überzeugen. Die Selbsterfahrung im Rahmen der Lehrtherapie ist ebenso bedeutsam wie die Methodensicherheit und Supervision der Behandlungserfahrungen, sowohl einzeln als auch in der Gruppe.
Hinsichtlich der Methodensicherheit muss bedacht werden, dass die Behandlungsangebote in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sehr komplex und differenziert sind udn vor allem integriert sein müssen: komplex, weil sie sowohl das Kind bzw. den Jugendlichen als auch dessen Familie behandelt; differenziert, weil die unterschiedlichen Ich-Strukturen und phasenspezifischen Entwicklungsniveaus unterschiedliche Parameter erfordern. Diese zu integrieren wird eine wichtige Kunst im Erwerb der tiefenpsychologisch fundierten psychotherapeutischen Fähigkeiten sein.
Die Befähigung zur Durchführung von Eltern-Säuglings- bzw. Eltern-Kleinkind-Psychotherapien ist ein integraler Bestandteil der Aus- und Weiterbildung in der Kinder- und Jugendlichenpsyc hotherapie.

 

Curriculum

Die Ausbildung nach PTG umfasst mindestens 4 200 Stunden:

  • 1 200 Stunden Psychiatrisches Praktikum (Psychiatrische Klinik)
  • 600 Stunden Psychosomatisches Praktikum
  • 600 Stunden Theorie (Seminare)
  • 600 Stunden Krankenbehandlungen (Obergrenze 800 Stunden)
  • 150 Stunden Supervision der Behandlungen (1:4)
  • 200 Stunden Lehrtherapie (ca.)

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.         3.350 Stunden

Es bleibt ein Rest von 850 Stunden sog. „Freie Spitze“.  Davon werden Ihnen 330 Stunden pauschal anerkannt für EI-Berichte, Lektürestudium, Lerngruppen, Berichte etc. Die übrigen 520 Stunden sind nachzuweisen über Probatorik oder zusätzl. Lehrtherapie, Behandlungen, Supervisionen und Seminare (Scheine oder Rechnungen)

Praktika: Wir können Ihnen geeignete Einrichtungen nachweisen: Ein klinisches kinder- und jugendpsychiatrisches Praktikum von 1.200 Stunden sowie ein kinder- und jugendpsychosomatisches Praktikum von 600 Stunden in einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung bzw. Lehrpraxis der APH. Wenn Sie eine Stelle als Psychologe an einer psychiatrischen oder psychosomatischen Klinik haben, sind wir gerne bereit, die notwendigen Vereinbarungen abzuschließen, damit diese Stelle als Praktikum anerkannt wird. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Geschäftsführung.
Lehrtherapie: In der Regel die Weiterbildung begleitend, die Frequenz wird zwischen Lehrtherapeut und Kandidat vereinbart (eine oder mehrere Wochenstunden).
Praxis: Krankenbehandlung unter Supervision: 6 Fallberichte müssen von den Supervisoren bescheinigt werden, zwei Fallberichte (ca. 10 Seiten) werden an das Landesprüfungsamt eingereicht, sie dienen als Grundlage der Prüfung.
Theorie: Das Curriculum umfasst 10 Semester und 600 Stunden Seminar.
Die Aus- und Weiterbildung beginnt mit der einführenden Propädeutik: Übungen zur Psychodynamik. Dieses Seminar soll Sie in Thema und Institut einführen.
Die theoretischen Grundlagenseminare haben verschiedene Themen der Tiefenpsychologie: u. a. allgemeine und spezielle Neurosenlehre, Entwicklungspsychologie, Psychoanalytische Persönlichkeitslehre, Krisenintervention, Suizidalität, Psychosomatik, Psychotherapie in verschiedenen Lebensaltern, Frühe Störungen Borderline, Narzissmus.
Praxisseminare: Ab dem 2. Semester besuchen Sie die Erstinterviewseminare und nach der Zwischenprüfung die Fallseminare und die Seminare zur Behandlungstechnik.
Themen der vertiefenden fakultativen Ergänzungsseminare sind u.a. Selbstpsychologie, Traumatherapie und Bindungstheorie. Der Besuch zusätzlicher Themenseminare ist möglich. Dazu kommen KJP-spezifische Themen wie spezifische Diagnostik, Säuglingsbeobachtung und Elternarbeit.

 

Kosten und Einnahmen

Die Kosten und Einnahmen sind unterschiedlich je nach Ausbildungsverlauf und nach den allgemeinen Bedingungen. Sie können nur überschlägig kalkuliert werden (daher sind alle Angaben ohne Gewähr).

 

Allgemeine Kosten

Die Semestergebühren betragen z. Zt. € 400, in 10 Semestern also     4.000€
Supervision von 15 Erstinterviews (à € 100 ±10 %), ca. –   1.500€
2 Prüferhonorare Vorkolloquium –      200€
ca. 200 Stunden Lehrtherapie* (à € 100 ±10 %), ca. – 20.000€
Prüferbereitstellungsgebühr (PTG Abschlussprüfung) –      600€
Gesamt   26.300€

* Die KJPsychTh-APrV schreibt mind. 120 Stunden Lehrtherapie vor. Die APH erwartet, dass die Lehrtherapie vor dem Vorkolloquium aufgenommen und über die gesamte Dauer des Behandlungspraktikums als Einzelselbsterfahrung im 1 x wöchentlichen Rhythmus weitergeführt wird. Kandidaten im einfachen Ausbildungsgang TP oder KJP-tp kommen so in der Regel auf ca. 200 Std. Lehrtherapie.

Einnahmen und Kosten aus Behandlungen unter Supervision
Die Vergütung der Behandlungsstunden ist abhängig vom aktuellen Punktwert sowie von der Höhe der Institutsambulanzabgabe. Derzeit erhalten die Kandidaten für eine Behandlungsstunde (nach Abzug der Ambulanzabgabe von derzeit 19,5%) ca. € 73. Der genaue Betrag richtet sich nach den aktuellen Gegebenheiten.

Einnahmen und Ausgaben aus Ambulanztätigkeit / Praktische Ausbildung

Einnahmen für ca. 600 Std. Richtlinientherapie   43.800€
Supervisionskosten (150 Std.) von ca. – 15.000€
Sonstige Einnahmen (Probatorik, Erstinterviews, Pauschalen, etc.)     6.000€
Gesamt   34.800€

Im Rahmen der freien Spitze kann auch die Praktische Ausbildung um ca. 30% umfangreicher gestaltet werden. So können bei dieser Schwerpunktsetzung zusätzliche Einnahmen von ca. € 12.000 realisiert werden.