Mitgliederversammlung und Vorstandswahl 2026

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde der APH, am 13.03.2026 konnte eine Mitgliederversammlung abgehalten werden. 

Nach den Berichten der Vereinsgremien konnte auch eine Vorstandswahl durchgeführt, zum 1. Vorsitzenden wurde Herr Ulrich Lorenzen gewählt. Zudem wurden Birgit Bader, Sybille Hirschberg, Katharina Juretko-Samazada, Christoph Schürhaus und Frank Ruwwe in den Vorstand gewählt.

Die APH bedankt sich für das Engagement bei dem ausgeschiedenen Vorstandsmitglied Christoph Radaj für das Engagement und das Wirken.

Dem neuen Vorstand wünschen wir gutes Gelingen und eine erfolgreiche Zusammenarbeit für die umfangreichen Aufgaben der näheren Zukunft.

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Psychotherapeutische Praxen bleiben geöffnet und unterstützen in der Krise

Die APH bedankt sich für ihr Engagement bei der ausgeschiedenen Vorsitzenden Frau Isolde de Vries und auch bei Frau Sybille Hirschberg (ehem. 2. Stellvertreterin) für Ihr Engagement und ihr Wirken. Dem neuen Vorstand wünschen wir gutes Gelingen und eine erfolgreiche Zusammenarbeit für die umfangreichen Aufgaben der näheren Zukunft.

Nach der Veröffentlichung der bundesweiten Regelungen zur Kontaktsperre wegen COVID-19 weisen wir Sie darauf hin, dass Psychotherapeutische Praxen unter die Regelungen zum „Arztbesuch“ fallen und Psychotherapie selbstverständlich als eine „notwendige medizinische Leistung“ verstanden wird. Dies kann auch auf der Anrufbeantworter-Ansage hinterlegt werden, um Verunsicherungen auf Seiten der Patienten zu reduzieren. Natürlich sollten auch die Möglichkeiten von psychotherapeutischen Videositzungen geprüft werden und die derzeit gängigen Hygienevorkehrungen und der Infektionsschutz weiter beachtet werden.

Patienten mit respiratorischen Symptomen, Fieber, Husten, etc. sollten die Praxis nicht persönlich aufsuchen. Patient*innen, bei denen ein Verdacht auf Infizierung durch Coronavirus besteht, ein positives Testergebnis oder Kontakt zu COVID-19-positiv getesteten Menschen vorliegt, empfehlen wir, ebenfalls nicht in die Praxis zu kommen. In diesen Fällen sollten Sie den telefonischen Kontakt zu Ihrem/r Psychotherapeut*in suchen und telefonisch besprechen, wie ein Erstkontakt gestaltet werden kann oder eine begonnene Psychotherapie weitergeführt werden kann.

Dieses gilt auch für Patient*innen, die im häuslichen Umfeld Kontakt zu älteren, schwer erkrankten oder immungeschwächten Angehörigen haben. Besondere Berücksichtigung bedarf dabei der zur Praxis zurückzulegende Weg. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (auf die man oft angewiesen ist) birgt Ansteckungsrisiken.

[Auszug aus der Mail der DPtV Mitgliederinformation]