Die APH bietet die Möglichkeit der Zusatzfachkunde KJP nach Psychotherapierichtlinien (Abrechnungsgenehmigung KJP in der mit der Approbation als psychologischer Psychotherapeut) an.

Wesentliche Elemente der Ausbildung können anerkannt werden, insbesondere die Praktischen Tätigkeiten I und II sind nicht gesondert im KJP-Bereich erneut zu absolvieren.

 

Selbsterfahrung

Als Aufsattler, also sofern Sie die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten noch nicht abgeschlossen haben, führen Sie die Selbsterfahrung einfach fort. Auch nach Ihrer Approbationsprüfung führen Sie bis zum Erwerb der Zusatzfachkunde die Selbsterfahrung weiter, die Frequenz vereinbaren Sie mit Ihrem Lehranalytiker.

Als approbierter Therapeut führen Sie für die Aufnahme der Zusatzfachkunde ein Beratungsgespräch mit dem Fachbereichssprecher
der Fachgruppe KJP oder seinem Stellvertreter. Hier legen Sie gemeinsam den Umfang bzw. die Frequenz der Selbsterfahrung fest. Eine kontinuierliche Begleitung und Reflektion während der Weiterbildung ist wichtig und auch von der Psychotherapeutenkammer in Form von Fortbildungspunkten gefordert und gefördert.

 

Praktische Weiterbildung
– Nach 15 bereits durchgeführten und supervidierten Erstinterviews und einer nachgewiesenen Zwischenprüfung über die Grundzüge von Diagnostik, szenischem Verstehen und differentieller Indikationsstellung in der vorherigen TP-Ausbildung können die “Aufsattler” lediglich 5 weitere Erstinterviews aus dem Bereich Kinder- und Jugend absolvieren und anschließend sofort mit dem Behandlungsteil beginnen
– Dabei sollen während des gesamten Behandlungsteil 5 weitere Erstinterviews jeweils vor Behandlungsbeginn zur Indikationsstellung absolviert und supervidiert werden. Es müssen sowohl Kinder als auch Jugendliche im Rahmen der Erstinterviews gesehen werden.
– Es sind in diesem Ausbildungs-Modul insges. 600 Behandlungsstunden mit Patienten nachzuweisen, die im Verhältnis 4:1 supervidiert wurden.

– Während der gesamten praktischen Behandlungsphase muss parallel ein Behandlungsfallseminar pro Semester (ca. 8 D-Std., je nach TN-Zahl), sowie ein Seminar über psychoanalytische Behandlungstechnik 5 D-Std.) pro Semester fortlaufend belegt werden. Wenn bereits 5 Behandlungsfallseminare und Behandlungstechnikseminare im Erwachsenenbereich absolviert wurden, erfolgen die weiteren Fallseminare im KJP-Bereich, vorher sind parallel Fall-/Behandlungstechnikseminare in beiden Vertiefungsrichtungen zu besuchen.

 

Theorie
– Die theoretische Weiterbildung umfasst zusätzlich zu den kontinuierlichen Behandlungsfall-und Behandlungstechnik-Seminaren noch 250 Seminar-Stunden zu Themen der Kinder-/Jugendlichenpsychotherapie. In der bisherigen Ausbildung bereits nachgewiesene Seminare zu geeigneten Themen können auf die zu erbringende Gesamtzahl (nach Einzelfall-Prüfung) angerechnet werden.
Diese Zusatz-Fachkunde KJP für TP-Psychotherapeuten dauert berufsbegleitend mindestens 3 Jahre.
→ Die Abschlussprüfung zum Fachkundenachweis erfolgt durch eine Fall-Vorstellung im Rahmen eines großen Fallseminars (vor Kandidaten, Dozenten und Mitgliedern der APH): Zuvor werden die Weiterbildungsunterlagen über die erbrachten Leistungen der
Fachlichen Leitung der APH mit der Prüfungsanmeldung vorgelegt. Gleichzeitig wird eine ausführliche schriftliche Darstellung des vorzustellenden Behandlungsfalls (Umfang ca. 10 S.) 4 Wochen vor dem Vortrag eingereicht und von 2 Dozenten der Fachgruppe KJP geprüft.

 

Curriculum

Die Zusatzfachkunde KJP nach PTG umfasst demnach:

  • 250 Stunden Theorie (zusätzlich)
  • 30 Stunden für 15 Erstinterviews unter Supervision
  • 600 Stunden Richtlinientherapie / Patientenbehandlung
  • 150 Stunden Supervision der Behandlungen (1:4)
  • Verlängerung der Selbsterfahrung

____________________________
1.030 Stunden

 

Kosten und Einnahmen. Die Kosten und Einnahmen sind unterschiedlich je nach Weiterbildungsverlauf und nach den allgemeinen Bedingungen. Sie können nur überschlägig kalkuliert werden (daher sind alle Angaben ohne Gewähr).

 

Allgemeine Kosten (Beginn nach der grundständigen Ausbildung)

Die Semestergebühren betragen € 400, in mind. 6 Semestern –   2.400€
Supervision von 10 Erstinterviews (à € 100 ±10 %), ca. –    1.000€
2 Prüferhonorare –      200€
Selbsterfahrung (à € 100 ±10 %), nach Vereinbarung -?
Gesamt –   3.600€

Wenn Sie die Zusatzfachkunde noch während der TP-Ausbildung aufsatteln, erhöhen sich die Semestergebühren insgesamt auf 450 € (Es werden also nicht 2 x 400 € berechnet). Nach Ende der TP-Ausbildung verringert sich die Semestergebühr jedoch auf die oben genannten 400 €. Wobei eine Teilbeurlaubung nach den üblichen Bedingungen möglich ist.

 

Allgemeine Kosten (Aufsatteln während der TP-Ausbildung)

Die Semestergebühren zusätzlich 50 €, z. B. 4 Semestern –     200€
Semestergebühren von weiteren 2 Semestern –     800€
Supervision von 5 Erstinterviews (à € 100 ±10 %), ca. –     500€
2 Prüferhonorare –     200€
x Stunden Lehrtherapie (à € 100 ±10 %), ca. ?
Gesamt –  1.700€

 

Einnahmen und Kosten aus Behandlungen unter Supervision
Die Vergütung der Behandlungsstunden ist abhängig vom aktuellen Punktwert sowie von der Höhe der Institutsambulanzabgabe. Derzeit erhalten die Kandidaten für eine Behandlungsstunde (nach Abzug der Ambulanzabgabe von derzeit 19,5%) ca. € 73. Der genaue Betrag richtet sich nach den aktuellen Gegebenheiten.

Einnahmen und Ausgaben bei 600 zusätzlichen Stunden Behandlung

Einnahmen von ca.   43.000€
Supervisionskosten (150 Std.) von ca. – 15.000€
Sonstige Einnahmen (Probatorik, Erstgesprächen, Pauschalen, etc.)     6.000€
Gesamt   34.000€

In der Regel wird es sinnvoll sein, die begonnenen Therapien auch nach der Prüfung im Sinne einer adäquaten Patientenversorgung zu Ende zu führen. So können dann auch noch zusätzliche Einnahmen von ca. 5000 – 8000 Euro realisiert werden.