Alle Aus- und Weiterbildungsgänge erfolgen in zwei Abschnitten, dem Grundkurs und dem Klinischen Kurs, die von einem Vorkolloquium getrennt werden. Das Bestehen des Vorkolloquiums erlaubt die Durchführung eigener psychotherapeutischer Behandlungen unter Supervision.

Theoretische Ausbildung
Die theoretischen Seminare richten sich teilweise an alle Aus- und WeiterbildungsteilnehmerInnen, teilweise nur an Aus- und WeiterbildungsteilnehmerInnen bestimmer Aus- oder Weiterbildungsgänge. Insofern werden alle Seminare werden von verschiedenen Berufsgruppen, viele auch von Teilnehmern unterschiedlicher Aus- und Weiterbildungsgänge besucht. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass dieses Vorgehen die Kommunikation und Erfahrungsbreite fördert.
Die Seminare liegen in der Regel auf folgenden Zeitschienen:

ZEIT MONTAG DIENSTAG MITTWOCH DONNERSTAG
19 Uhr Grundlagen alle TP Klinischer Kurs   KJP Grundkurs
20.30 Uhr Grundlagen alle Themenseminare PA Klinischer Kurs KJP Klinischer Kurs

Praktische Ausbildung
Im Grundkurs sollen Sie psychodynamische Diagnostik und Indikationsstellung zur Psychotherapie lernen. Hierzu sind nach Absolvierung der Propädeutik (1. Sem.) eigene Patientenuntersuchungen (Erstinterviews) unter Supervision vorgesehen. Erstinterviews können nur bei parallem Besuch eines Erstinterviewseminars durchgeführt werden (i. d. R. ab dem 2. Sem.).
Im Klinischen Kurs behandeln Sie Patienten/ Patientinnen unter Supervision. Ebenso wie die Erstinterviews werden die Behandlungen von SupervisorIn der APH supervidiert, die in der Regel selbst viele Jahre Berufserfahrung aufweisen. I
Einzel-  und Gruppensupervision: Mindestens 75 Stunden (Psychoanalyse 150 Stunden) sind in Einzelsupervision zu absolvieren (dies gilt für Ausbildung nach PTG, für Ärzte TP oder KJP gelten ggf. andere Zahlen). Gruppensupervision ist möglich. Der zusätzliche Lerneffekt von Gruppensupervisionen kann beträchtlich sein: Aus- und WeiterbildungsteilnehmerInnen hören vom Behandlungs- und Supervisionsprozess der anderen Aus- und WeiterbildungsteilnehmerInnen auf sehr intensive Weise. Eine Gruppensupervision umfasst bis zu 4 TeilnehmerInnen. Jeder Aus- und WeiterbildungsteilnehmerIn bringt einen Patienten in die Gruppe ein. Bei 4 TeilnehmerInnen umfasst die Gruppensupervision im Schnitt eine Stunde in der Woche, die verschieden verteilt sein kann (1 Std. wöchentlich, 1 DS 14-tägig, 2 DS 4-wöchtl. usw.). Bei kleineren Gruppen ist die Frequenz entsprechend niedriger. Dies ist mit der/ dem SupervisorIn zu vereinbaren. Sie bekommen alle Stunden als Supervision bescheinigt. Da Sie einen Patienten in diese Gruppe einbringen, ist gewährleistet, dass diese Behandlung ausreichend dicht supervidiert sind. Insgesamt. erhöht sich auf diese Weise die Gesamtmenge der Supervision – sie arbeiten 4 Stunden in der Supervision mit und bekommen eine Stunde davon für Ihre Behandlung. Die Gruppensupervisions-Doppelstunde kostet 40 – 50 € je Teilnehmer (andere Frequenzen ädaquat).


Im Vorfeld der Abschlussprüfung bietet die APH die Möglichkeit, im Rahmen des Prüfungsvorbereitungsseminars eine Probeprüfung abzulegen. Die APH kann keine sozialrechtlichen Anerkennungen aussprechen! Daher müssen Sie die Regeln Ihres speziellen Aus- bzw. Weiterbildungszieles immer genau kennen und beachten! Abgeschlossen wird die Aus- oder Weiterbildung an der APH mit dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung in der Weiterbildungsabteilung der Ärztekammer bzw. vor dem Landesprüfungsamt.

Lehrtherapie
Die Lehrtherapie ist ein wichtiger Bestandteil der Aus- und Weiterbildung. Sie soll diese daher in der Regel durchgängig begleiten. Sie können eine/n LehrtherapeutIn oder -analytikerIn der APH wählen.