Die verklammerte Ausbildung zur psychologischen Psychotherapeutin und Psychoanalytikerin oder zum psychologischen Psychotherapeuten und Psychoanalytiker folgt mindestens den Anforderungen des Psychotherapeutengesetzes (PTG).
Der DGPT-Abschluss orientiert sich an den Vorgaben des Dachverbandes der analytischen Ausbildungsinstitute der DGPT (Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse,Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e.V.) und ermöglicht entsprechend die spätere Mitgliedschaft in der DGPT. Die Anforderungen der DGPT liegen insbesondere eine Hinsicht auf die Stundenanzahl der Lehranalyse, über denen der vom Psychotherapeutengesetz geforderten Stunden. Auch die Anforderungen an die Länge der Behandlungsfälle sind höher.
Wenn Sie auf die Möglichkeiten und höheren Ansprüche der DGPT nicht folgen mögen, können Sie bei uns auch die Fachkunden PA und TP – Verklammert nach PTG erwerben und können dann auch auf die APH-Supervisoren und Lehranalytiker ohne DGPT-Mitgliedschaft/Status zugreifen.
Neben Psychoanalyse lehren wir auch tiefenpsychologische Behandlungstechnik und -praxis. Die Psychoanalyse zeichnet sich durch eine besondere Beachtung der Arbeit mit der Übertragung, der Regression und dem Dort und Damals aus. In der Tiefenpsychologie werden begrenzte Therapieziele gesetzt. Hier wird fokussiert und die Regression kontrolliert: Die Schwierigkeiten im Hier und Jetzt stehen im Vordergrund der Arbeit.
Curriculum
Die Ausbildung nach PTG umfasst mindestens 4 200 Stunden:
- 1 200 Stunden Psychiatrisches Praktikum (Psychiatrische Klinik)
- 600 Stunden Psychosomatisches Praktikum
- 600 Stunden Theorie (Seminare)
- 600 Stunden Krankenbehandlungen
- 250 Stunden Supervision der Behandlungen (1:4)
- 400 Stunden Lehrtherapie (circa)
- 200 Stunden Freie Spitze (abgedeckt durch Erstinterviewpraktikum, etc.)
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. 4.250 Stunden
Praktika: Es sind in den vergangenen zwei Jahrzehnten in allen Hamburger Kliniken PT I / PT II Praktika absolviert worden. Es werden jedoch heute praktisch ausschließlich personenbezogene Kooperationsverträge geschlossen, sodass keine Auflistung erfolgen kann. Wenn Sie eine Stelle als Psychologe an einer psychiatrischen oder psychosomatischen Klinik haben, sind wir gerne bereit, die notwendigen Vereinbarungen abzuschließen, damit diese Stelle als Praktikum anerkannt wird. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Geschäftsführung.
Lehrtherapie: In der Regel die Weiterbildung begleitend mit drei Wochenstunden.
Praxis: Krankenbehandlung unter Supervision: 6 Fallberichte müssen von den Supervisoren bescheinigt werden, zwei Fallberichte (ca. 10 Seiten) werden an das Landesprüfungsamt eingereicht, sie dienen als Grundlage der Prüfung.
Theorie: Das Curriculum umfasst 10 Semester und 600 Stunden Seminar.
Die Aus- und Weiterbildung beginnt mit der einführenden Propädeutik: Übungen zur Psychodynamik 1 + 2. Dieses Seminar soll Sie in Thema und Institut einführen.
Die theoretischen Grundlagenseminare haben verschiedene Themen der Tiefenpsychologie: u. a. allgemeine und spezielle Neurosenlehre, Entwicklungspsychologie, Psychoanalytische Persönlichkeitslehre, Krisenintervention, Suizidalität, Psychosomatik, Psychotherapie in verschiedenen Lebensaltern, Frühe Störungen Borderline, Narzissmus.
Praxisseminare: Ab dem 2. Semester besuchen Sie die Erstinterviewseminare und nach der Zwischenprüfung die Fallseminare und die Seminare zur Behandlungstechnik.
Themen der vertiefenden fakultativen Ergänzungsseminare sind u.a. Selbstpsychologie, Traumatherapie und Bindungstheorie. Der Besuch zusätzlicher Themenseminare ist möglich.
Kosten und Einnahmen
Die Kosten und Einnahmen sind unterschiedlich je nach Ausbildungsverlauf und nach den allgemeinen Bedingungen. Sie können nur überschlägig kalkuliert werden (daher sind alle Angaben ohne Gewähr).
Allgemeine Kosten
Die Semestergebühren betragen z. Zt. € 450, in 10 Semestern also | – 4.500€ |
Supervision von 20 Erstinterviews (à € 100 ±10 %), ca. | – 2.000€ |
2 Prüferhonorare Vorkolloquium | – 200€ |
400 Stunden Lehrtherapie (à € 100 ±10 %), ca. | – 40.000€ |
Gesamt | – 47.200€ |
- Die PsychTh-APrV schreibt mind. 120 Stunden Lehrtherapie vor. Gemäß den APH-internen Regelungenhat die Lehranalyse in der Regel in mind. drei Einzelsitzungen pro Woche statt zu finden und die Ausbildung bereits vor dem ersten ambulanten Patientenkontakt kontinuierlich zu begleiten.
Einnahmen und Kosten aus Behandlungen unter Supervision
Die Vergütung der Behandlungsstunden ist abhängig vom aktuellen Punktwert sowie von der Höhe der Institutsambulanzabgabe. Derzeit erhalten die Kandidaten für eine Behandlungsstunde (nach Abzug der Ambulanzabgabe von derzeit 19,5%) ca. € 73. Der genaue Betrag richtet sich nach den aktuellen Gegebenheiten.
Einnahmen und Ausgaben bei 1000 Stunden Behandlung
Einnahmen von ca. | 73.000€ |
Supervisionskosten (250 Std.) von ca. | – 25.000€ |
Sonstige Einnahmen (Probatorik, Erstinterviews, etc.) | 6.000€ |
Gesamt | 54.000€ |
Im Rahmen der freien Spitze kann auch die Praktische Ausbildung um ca. 30% umfangreicher gestaltet werden. So können bei dieser Schwerpunktsetzung zusätzliche Einnahmen von ca. € 25.000 realisiert werden.