Psychologische Psychotherapeutin, Psychologischer Psychotherapeut (Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)

Der Begriff tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist eine deutsche Erfindung, denn diese Methode wurde bei der Aufnahme der Psychotherapie in die kassenärztliche Versorgung eingeführt. International ist der Begriff psychodynamische Psychotherapie üblich. Tiefenpsychologie arbeitet mit dem Theoriefundus der Psychoanalyse. Allerdings werden begrenzte Therapieziele gesetzt. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, auf bestimmte Konflikte zu fokussieren und die Regression zu kontrollieren. Die Schwierigkeiten im Hier und Jetzt stehen im Vordergrund der Arbeit. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist in Deutschland in der kassenärztlichen Versorgung das am häufigsten eingesetzte Verfahren.

 

Curriculum

Die Ausbildung nach PTG umfasst mindestens 4 200 Stunden:

  • 1 200 Stunden Psychiatrisches Praktikum (Psychiatrische Klinik)
  • 600 Stunden Psychosomatisches Praktikum
  • 600 Stunden Theorie (Seminare)
  • 600 Stunden Krankenbehandlungen
  • 150 Stunden Supervision der Behandlungen (1:4)
  • 200 Stunden Lehrtherapie (ca.)

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.         3.350 Stunden

Es bleibt ein Rest von 850 Stunden sog. „Freie Spitze“.  Davon werden Ihnen 330 Stunden pauschal anerkannt für

  • Erstinterview-Praktikum (mind. 15 Erstinterviews mit Supervision, Bericht + Vermittlung)
  • Erstellung der Berichte an den Gutachter im gesamten Ausbildungsverlauf
  • Erstellung der 6 bzw. 10 Fallberichte zum Abschluss der Ausbildung
  • Vorbereitung und Absolvierung des Vorkolloquiums
  • Vorbereitung auf die staatliche Abschlussprüfung.

Die übrigen 520 Stunden dienen der persönlichen Schwerpunktsetzung und sind nachzuweisen in Form von

  • mehr Krankenbehandlungen/ Erstinterviews unter entsprechend mehr Supervision im

Behandlungspraktikum (dies erhöht die Gesamtvergütung)

  • zusätzliche praktische Tätigkeit (mehr Stunden im Rahmen von PT1/PT2 für stationäre Schwerpunktsetzung)
  • zusätzlicher Lehrtherapie

 

Praktika: Es sind in den vergangenen zwei Jahrzehnten in allen Hamburger Kliniken PT I / PT II Praktika absolviert worden. Es werden jedoch heute praktisch ausschließlich personenbezogene Kooperationsverträge geschlossen, sodass keine Auflistung erfolgen kann.  Wenn Sie eine Stelle als Psychologe an einer psychiatrischen oder psychosomatischen Klinik haben, sind wir gerne bereit, die notwendigen Vereinbarungen abzuschließen, damit diese Stelle als Praktikum anerkannt wird. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Geschäftsführung.
Lehrtherapie: In der Regel die Weiterbildung begleitend, die Frequenz wird zwischen Lehrtherapeut und Kandidat vereinbart (eine oder mehrere Wochenstunden).
Praxis: Krankenbehandlung unter Supervision: 6 Fallberichte müssen von den Supervisoren bescheinigt werden, zwei Fallberichte (ca. 10 Seiten) werden an das Landesprüfungsamt eingereicht, sie dienen als Grundlage der Prüfung.
Theorie: Das Curriculum umfasst 10 Semester und 600 Stunden Seminar.
Die Aus- und Weiterbildung beginnt mit der einführenden Propädeutik: Übungen zur Psychodynamik 1 + 2. Dieses Seminar soll Sie in Thema und Institut einführen.
Die theoretischen Grundlagenseminare haben verschiedene Themen der Tiefenpsychologie: u. a. allgemeine und spezielle Neurosenlehre, Entwicklungspsychologie, Psychoanalytische Persönlichkeitslehre, Krisenintervention, Suizidalität, Psychosomatik, Psychotherapie in verschiedenen Lebensaltern, Frühe Störungen Borderline, Narzissmus.
Praxisseminare: Ab dem 2. Semester besuchen Sie die Erstinterviewseminare und nach der Zwischenprüfung die Fallseminare und die Seminare zur Behandlungstechnik.
Themen der vertiefenden fakultativen Ergänzungsseminare sind u.a. Selbstpsychologie, Traumatherapie und Bindungstheorie. Der Besuch zusätzlicher Themenseminare ist möglich.

 

Kosten und Einnahmen

 Die Kosten und Einnahmen sind unterschiedlich je nach Ausbildungsverlauf und nach den allgemeinen Bedingungen. Sie können nur überschlägig kalkuliert werden (daher sind alle Angaben ohne Gewähr).

 

Allgemeine Kosten

Die Semestergebühren betragen z. Zt. € 400, in 10 Semestern also –   4.000€
Supervision von 15 Erstinterviews (à € 100 ±10 %), ca. –   1.500€
2 Prüferhonorare Vorkolloquium –      200€
ca. 200 Stunden Lehrtherapie* (à € 100 ±10 %), ca. – 18.000€
Prüferbereitstellungsgebühr (PTG Abschlussprüfung) –      600€
Gesamt –  24.300€

* Die PsychTh-APrV schreibt mind. 120 Stunden Lehrtherapie vor. Die APH erwartet, dass die Lehrtherapie vor dem Vorkolloquium aufgenommen und über die gesamte Dauer des Behandlungspraktikums als Einzelselbsterfahrung im 1 x wöchentlichen Rhythmus weitergeführt wird. Kandidaten im einfachen Ausbildungsgang TP oder KJP-tp kommen so in der Regel auf ca. 200 Std. Lehrtherapie.

 

Einnahmen und Kosten aus Behandlungen unter Supervision
Die Vergütung der Behandlungsstunden ist abhängig vom aktuellen Punktwert sowie von der Höhe der Institutsambulanzabgabe. Derzeit erhalten die Kandidaten für eine Behandlungsstunde (nach Abzug der Ambulanzabgabe von derzeit 19,5%) ca. € 73. Der genaue Betrag richtet sich nach den aktuellen Gegebenheiten.

Einnahmen und Ausgaben aus Ambulanztätigkeit / Praktische Ausbildung

Einnahmen für ca. 600 Std. Richtlinientherapie   43.800€
Supervisionskosten (150 Std.) von ca. – 15.000€
Sonstige Einnahmen (Probatorik, Erstinterviews, Pauschalen, etc.) –   6.000€
Gesamt   22.800€

Im Rahmen der freien Spitze kann auch die Praktische Ausbildung um ca. 30% umfangreicher gestaltet werden. So können bei dieser Schwerpunktsetzung zusätzliche Einnahmen von ca. 12.000€ realisiert werden.