Die APH ist ein staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut (nach PTG), von der Ärztekammer Hamburg zur Weiterbildung berechtigt und Freies Institut der DGPT.
Folgenden Berufsgruppen bietet die APH verschiedene berufsbegleitende Aus- bzw. Weiterbildungen an:
Ärzte
Psychologen
Pädagogen und Sozialpädagogen
Die Bewerbung als Kandidat erfolgt über die Geschäftsführung der Akademie und in der Regel 2 Auswahlinterviews. Einen Überblick über das Prozedere finden Sie hier.
Die Aus- und Weiterbildung erfolgt für Kandidaten aller Berufsgruppen in gemeinsamen Seminaren, auch wenn die zu erfüllenden Anforderungen sie je nach maßgeblicher Richtlinie in Details voneinander unterscheiden. Wir haben immer wieder die Erfahrung gemacht, dass die unterschiedlichen Berufsgruppen sich gegenseitig sehr bereichern und anregen.
Alle Aus- und Weiterbildungsgänge bestehten aus drei Teilen: der theoretischen Ausbildung in Seminaren, der praktischen Ausbildung in der Befunderhebung und der psychotherapeutischen Krankenbehandlung unter Supervision und mit speziellen Fallseminaren sowie der Lehrtherapie, die die Aufmerksamkeit für unbewusste innerseelische Abläufe des Kandidaten fördern soll und eine intensive Erfahrung mit dem angewandten Verfahren ermöglicht. Die Inhalte der Lehrtherapie unterliegen einer strikten Schweigepflicht. Sie gehen nicht in die Beurteilung ein. Für Ausbildungskandidaten (Psychologen, Pädagogen und Sozialpädagogen) sind darüber hinaus ein psychiatrisches und ein psychosomatisches/ psychotherapeutisches Praktikum (praktische Tätigkeit), die dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert dienen.
Die Aus- und Weiterbildung zum Psychotherapeuten ist ein spezifischer Sozialisations- und Entwicklungsprozess, den wir in die Vermittlung psychotherapeutischer und psychoanalytischer Inhalte einbeziehen. Wir fördern die kritische und engagierte Auseinandersetzung, auch innerhalb der Lehrtherapie. Eigeninitiative, Einsatz und Verantwortung sind gefordert und werden gefördert. Der Abschluss der Aus- und Weiterbildung soll Sie befähigen, eigenständig und selbstverantwortlich tiefenpsychologische und/oder analytische Psychotherapien durchzuführen.
Für eine sozialrechtliche Anerkennung müssen je nach Grundberuf verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden:
Für Ärztinnen und Ärzte gilt die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Hamburg.
Für die Ausbildung zum/ zur Psychologischen PsychotherapeutIn gilt die PsychTh-APrV.
Für die Ausbildung zum/zur Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn gilt die KJPsychTh-APrV.
Für die Aus- oder Weiterbildung zum/zur PsychoanalytikerIn gemäß den Richtlinien der DGPT (optional) gelten zusätzlich die Aus- und Weiterbildungsrichtlinien der DGPT. Das Kolloquium findet an der APH statt.