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Anforderungen der Approbationsprüfung

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Die Ausbildung und das Ausbildungsverhältnis enden mit der gesetzlich vorgeschriebenen staatlichen Prüfung. Für die Anmeldung zur staatlichen Prüfung ist der/die Aus- und WeiterbildungsteilnehmerIn selbst verantwortlich. Die Fristen für die Anmeldung zur staatlichen Prüfung bei der Behörde sind der 10. Juni (Herbstprüfung) bzw. 10. Januar (Frühjahrsprüfung). Für die Anmeldung bei der Behörde ist eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle erforderlich, welche Sie online beim Landesprüfungsamt mit hochladen. Daher sind die Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen für die staatliche Prüfung spätestens 1 Monat vor Anmeldefrist der Behörde der fachlichen KoordinatorIn zur Prüfung vorzulegen. Das heißt, diese Nachweise sind spätestens am 10. Mai (Herbstprüfung) bzw. am 10. Dezember (Frühjahrsprüfung) vorzulegen.
Weitere Informationen zur Prüfung finden Sie auf den Internetseiten des Landesprüfungsamts für Gesundheitsberufe (LPA).

Für den Abschluss in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie sind von 6 Langzeit-Behandlungen (davon mind. 2 mit ≥ 60 Std.) anonymisierte schriftliche Darstellungen des Verlaufs unter Berücksichtigung von Diagnostik, Indikationsstellung und Ergebnisevaluation anzufertigen und mit einer Bewertung durch den/die jeweilige/n SupervisorIn der fachlichen KoordinatorIn als Nachweis des erfolgreichen Abschlusses dieses Ausbildungsteils vorzulegen. Zwei dieser Fälle sind als Prüfungsfälle ausführlich zu dokumentieren (ca. 10 Seiten, empfohlen wird ein Fall mit ≥ 80 Std). Diese werden an das Landesprüfungsamt weitergeleitet und dienen als Grundlage für die Prüfung.

Für den Abschluss in TP/PA (verklammerte Ausbildung) sind sechs anonymisierte schriftliche Darstellungen des Verlaufs unter Berücksichtigung von Diagnostik, Indikationsstellung und Ergebnisevaluation anzufertigen und mit einer Bewertung durch den/die jeweilige/n SupervisorIn der fachlichen KoordinatorIn als Nachweis des erfolgreichen Abschlusses dieses Ausbildungsteils vorzulegen. Davon müssen 2 ausführliche Fallberichte (Prüfungsfälle) von 1 TP Langzeittherapie (≥ 50 Std., ca. 10 S., und 1 PA Langzeittherapie (≥ 240 bzw. DGPT: ≥ 250 Std., ca. 18 S.) sowie weitere 4 kurze Fallberichte über 4 Langzeitbehandlungen angefertigt werden. Nur die zwei Prüfungsfälle werden an das Landesprüfungsamt weitergeleitet und sind Grundlage für die Prüfung.

Um alle relevanten Prüfungsinhalte im Blick zu behalten, kann Sie diese Checkliste unterstützen:

Checkliste Erw. TP und TP-PA Approbationsprüfung