View Categories

Vorkolloquium (Zwischenprüfung) KJP

2 min read

Anmeldung zum Vorkolloquium (Zwischenprüfung) #

Im Vorkolloquium wird die Eignung zur selbstständigen PatientInnenbehandlung unter Supervision (Behandlungspraktikum) festgestellt. Ein Kriterium für die Anmeldung zum Vorkolloquium sind zwei Voten von Supervisoren. Hier erfragen Sie von zwei Ihrer Erstinterview-SupervisorInnen die Zustimmung zur Prüfungsanmeldung. Diese lassen Sie sich schriftlich geben, z. B. per E-Mail und legen die Ausdrucke Ihrem Studienbuch bei. Außerdem sind dazu die folgenden formalen Voraussetzungen zu erfüllen (siehe auch Checkliste im Studienbuch-KJP_TP bzw TP-PA):

  • 200 Std. Theorie (siehe Modul 1),
  • 15 (TP) / 20 (PA) supervidierte Erstinterviews, supervidiert durch mind. 3 verschiedene SupervisorInnen – davon können bis zur Anmeldung zum Vorkolloquium auch nur 12 Erstinterviews (KJP-TP) vorliegen (für KJP-PA/TP müssen es 17 sein), die verbleibenden 3 Erstinterviews müssen dann bis zur Zwischenprüfung absolviert werden
  • Nachweis über mind. 40 Std. absolvierte Lehrtherapie / Lehranalyse
  • Wünschenswert, aber nicht Pflicht, da die folgenden Praktika auch nach dem VK absolviert werden können:

1.200 Stunden Psychiatrisches Praktikum (PT1)

600 Stunden Psychotherapeutisches/ Psychosomatisches Praktikum (PT2)

Die Anmeldung für das Vorkolloquium erfolgt über die Geschäftsstelle. Vorab sind die Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen der fachlichen Leitung zur Prüfung vorzulegen. Diese Nachweise sind spätestens am 10.05. (Vorkolloquium am Ende des Sommersemesters) bzw. 10.12. (Vorkolloquium am Ende des Wintersemesters) vorzulegen.

Zu der Prüfung werden sie schriftlich oder per E-Mail eingeladen. Sie werden von zwei erfahrenen SupervisorInnen/Lehrtherapeut (nicht Ihr eigener) der APH innerhalb von ca. 30 Minuten zu einem Ihrer Erstinterview-Fälle geprüft/ befragt. Dazu ist es erforderlich, dass Sie nach der Einladung Ihren Prüfungsfall in Form eines Berichtes mindestens 10 Tage vor der Prüfung an die PrüferInnen schicken. Die Prüfungen finden entweder in einer der Praxen der SupervisorInnen oder in den APH-Räumen statt. Sie kann als Einzelprüfung oder als Gruppenprüfung, bei der die Prüflinge nacheinander befragt werden, erfolgen.

Die Zwischenprüfungen finden in der Regel immer zu Beginn des Semesters statt, Sie werden für dieses Semester dann schon automatisch für ein Fallseminar eingebucht, sodass Sie anschließend direkt mit Ihren Behandlungen beginnen können. Sollten Sie noch PatientInnen im Erstinterview sehen, werden Sie ebenfalls weiter im Erstinterviewseminar angemeldet.

Die Prüfung ist kostenpflichtig, gemäß der Gebührenordnung werden Sie eine Rechnung erhalten, nachdem die Prüfer Ihrerseits eine Rechnung an die Akademie gestellt haben.

Merkblatt Zwischenkolloquium KJP