Die Selbsterfahrung (SE) bzw. Lehrtherapie / Lehranalyse ist ein zentraler Bestandteil der Ausbildung zum/zur PsychotherapeutIn. Sie ist uns besonders wichtig, weil eine intensive Selbsterfahrung ein besonderes Qualitätsmerkmal darstellt. Die Auseinandersetzung mit eigenen Problemen und Konflikten, deren Erarbeitung und Verstehen, sowie das Erleben eines Therapieprozesses mit Anfang und Ende ist für einen/eine TherapeutIn eine wesentliche Erfahrung. Auch die vollständige Begleitung während der im Behandlungspraktikum auftretenden Erfahrungen mit den PatientInnen soll hier begleitet werden.
Die Selbsterfahrung findet während der vollständigen Zeit der Aus-/Weiterbildung statt. Da die Entscheidung für oder gegen eine/n SelbsterfahrungsleiterIn sehr wichtig und grundlegend für die nächsten Jahre sein wird, ist anzuerkennen, dass dies bisweilen auch ein ganzes Semester in Anspruch nehmen kann. Am Ende des ersten Semesters sollten Sie jedoch eine Mitteilung an die Geschäftsstelle senden, in der Sie den Namen Ihres/r SelbsterfahrungsleiterIn mitteilen. Wenn Sie sich bereits dafür entschieden haben die Ausbildung nach DGPT-Richtlinien durchzuführen oder die Option zur Verklammerung noch offenhalten wollen, müssen Sie darauf achten, dass Sie ein DGPT-Mitglied mit dem dortigen LehranalytikerInnenstatus als SE-LeiterIn wählen.
Zwischen SelbsterfahrungsleiterInnen und Ihnen dürfen keine verwandtschaftlichen, wirtschaftlichen oder dienstlichen Abhängigkeiten bestehen. Die Anerkennung früherer Selbsterfahrungen ist nicht möglich. Formell handelt es sich bei der Selbsterfahrung im Rahmen der Ausbildung nicht um eine Krankenbehandlung. Da ausschließlich Krankenbehandlungen von den Krankenkassen vergütet werden können, ist es nicht möglich, die geforderten (und gesetzlich verankerten) Selbsterfahrungsstunden im Rahmen der Ausbildung über die Kasse finanzieren zu lassen. Mit der Unterzeichnung durch den/ die SelbsterfahrungsleiterIn werden die erbrachten Selbsterfahrungsstunden in den Studienbüchern bestätigt.
Die Selbsterfahrung unterliegt einer strikten Verschwiegenheit/ Non-Reporting. Aus den Gesprächen Ihrer Selbsterfahrung wird lediglich dann eine Mitteilung gegeben, wenn die Selbsterfahrung abgebrochen wird. Diese Mitteilung beschränkt sich auf die Mitteilung des Abbruches und erfolgt ohne Benennung einer Begründung.
Für die Ausbildung in „Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie“ sind gem. § 5 PsychTh-APrV mindestens 120 Stunden Einzelselbsterfahrung erforderlich. Die Lehrtherapie wird in Einzelsitzungen von jeweils 50 Minuten vermittelt und muss die Ausbildung kontinuierlich begleitend bei ein und demselben/derselben SelbsterfahrungsleiterIn mit in der Regel einer Sitzung pro Woche erfolgen.
- Eine Beendigung oder Aussetzen der Lehrtherapie vor Beendigung der Ausbildung in dringenden Ausnahmefällen ist mit der Fachgruppe der Akademie abzusprechen. Über den gesamten Ausbildungsverlauf ist somit von ca. 200 Stunden Lehrtherapie
Für den Fachkundenachweis „Analytische Psychotherapie“ nach vorangegangener TP-Ausbildung sollten zusätzlich ca. 250 Stunden Selbsterfahrung zu bereits nachgewiesener früherer Selbsterfahrung erworben werden. Vor Beginn der psychoanalytischen Behandlung von PatientInnen soll der/die
AusbildungskandidatIn ausreichend lange (Minimum 4 Mo.) Selbsterfahrung in der 3-stündigen Lehrananlyse gemacht haben, um diese intensive Methode persönlich kennen zu lernen. Die Selbsterfahrungsstunden sollen über den gesamten Weiterbildungszeitraum erfolgen. In Absprache mit dem Lehranalytiker kann die Lehranalyse eine Zeit lang davon 2-stündig oder einstündig erfolgen (aber dennoch im analytischen Setting mit der Selbsterfahrungs-Arbeit in der ÜT-Beziehung).
Im Verlauf der Einzelselbsterfahrung können von den Selbsterfahrungsstunden, die über die gesamte Weiterbildungszeit wahrgenommen werden sollen und über 250 Einzelsitzungen hinausgehen, 40 Stunden auch in Form von 40 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung absolviert werden.
Wenn jemand während seiner TP-Ausbildung bereits eine 3-stündige Selbsterfahrung gemacht hat, kann im Einzelfall überprüft werden, was angerechnet werden kann
- Gemäß den Richtlinien der DGPT ist eine kontinuierlich die Ausbildung begleitende Lehranalyse mit 3 Sitzungen in der Woche obligatorisch. Eine Beendigung oder Aussetzen der Lehranalyse vor Beendigung der Ausbildung in dringenden Ausnahmefällen ist mit der fachlichen Leitung der Akademie abzusprechen. Über den gesamten Ausbildungsverlauf ist somit von ca. 600 Stunden Lehranalyse auszugehen.
Für die Ausbildung in „Tiefenpsychologisch fundierter und analytische Psychotherapie“ (verklammerte Ausbildung) umfasst die Selbsterfahrung gem. § 5 PsychTh-APrV mindestens 240 Einzelsitzungen. Sie wird in Einzelsitzungen von jeweils 50 Minuten vermittelt und muss die Ausbildung kontinuierlich begleitend bei ein und demselben/derselben SelbsterfahrungsleiterIn mit in der Regel drei Sitzungen pro Woche erfolgen. Im Rahmen der über die Mindestsätze hinaus frei verfügbaren Stunden kann der/die AusbildungsteilnehmerIn zusätzlich an einer Gruppenselbsterfahrung teilnehmen. Gruppenselbsterfahrungsstunden können die erforderlichen Einzelselbsterfahrungsstunden aber nicht ersetzen. Der/die SelbsterfahrungsleiterIn der Gruppe darf nicht identisch mit dem/der EinzelselbsterfahrungsleiterIn sein.
- Gemäß den Richtlinien der DGPT ist eine kontinuierlich die Ausbildung begleitende Lehranalyse mit 3 Sitzungen in der Woche obligatorisch. Eine Beendigung oder Aussetzen der Lehranalyse vor Beendigung der Ausbildung in dringenden Ausnahmefällen ist mit der fachlichen Leitung der Akademie abzusprechen. Über den gesamten Ausbildungsverlauf ist somit von ca. 600 Stunden Lehranalyse auszugehen.
Der/die AusbildungsteilnehmerIn wählt sich seinen/ihre SelbsterfahrungsleiterIn aus dem Kreise der dazu ermächtigten Lehrkräfte der APH. Gemäß den Richtlinien der DGPT ist ein/eine von der DGPT anerkannte/r LehranalytikerIn als SelbsterfahrungsleiterIn zu wählen. Das Erreichen der Mindestzahl an erforderlichen Selbsterfahrungsstunden wird dem/der AusbildungsteilnehmerIn auf Anfrage durch den/die SelbsterfahrungsleiterIn schriftlich bestätigt. Eine inhaltliche Bewertung der Selbsterfahrung findet nicht statt. Es gelten die auch für PatientInnen gültigen Schweigepflichtvorschriften. Die TeilnehmerInnen reichen die schriftliche Bestätigung zusammen mit den übrigen Bewerbungsunterlagen der fachlichen Leitung zur Zulassung zum Vorkolloquium bzw. zur staatlichen Prüfung ein.