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Praktische Ausbildung (ambulantes Arbeiten)

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Praktische Ausbildung #

Die Praktische Ausbildung beginnt frühestens nach bestandener institutsinterner Zwischenprüfung, dem Vorkolloquium.

  1. Inhalt der praktischen Ausbildung ist die tiefenpsychologisch fundierte bzw. analytische Krankenbehandlung unter Anleitung dazu ermächtigter Lehrkräfte (SupervisorInnen/en) der APH. Die Zuweisung der PatientInnen und die Abrechnung der erbrachten Behandlungsstunden erfolgen ausschließlich im Rahmen der Ermächtigung der Institutsambulanz.
    1. Für die Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Kinder- und Jugendpsychotherapie sind mind. 600 (genehmigungspflichtige) Behandlungsstunden unter mind. 150 Stunden Supervision (mind. 90 in Einzelsupervision) erforderlich. Schwerpunkt der praktischen Ausbildung sind Langzeitbehandlungen. Erforderlich sind:
      – 1 KZT-Behandlung (spätere Umwandlung in LZT ist möglich)
      – 6 LZT-Behandlungen (zwei davon mit mindestens 60 Stunden und mindestens eine in Verlängerung) (Gemäß den Grundanforderungen der VAKJP muss mindestens eine Behandlung 150 Stunden umfassen)Die Behandlungen können, müssen aber nicht abgeschlossen sein. Es muss jede Altersgruppe (Kleinkind-, Latenz-, Adoleszenzalter) und jedes Geschlecht vertreten sein. Bezugspersonen insgesamt mindestens 60 Stunden. Diese zählen zu den Gesamtbehandlungsstunden.
    2. Für den Fachkundenachweis analytische Kinder- und Jugendpsychotherapie
      – IN BEARBEITUNG
    3. In der sogenannten verklammerten Ausbildung (TP und PA) sind mind. 1.000 (genehmigungspflichtige) Behandlungsstunden bei mind. 250 Supervisionsstunden erforderlich (davon, den Richtlinien der VAKJP entsprechend, mind. 150 in Einzelsupervision), darunter
      – 2 Behandlungen KZT/TP, spätere Umwandlung in LZT ist möglich
      – 2 Behandlungen LZT/TP mit ≥ 70 Behandlungsstunden,
      – 4 LZT/PA-Behandlungsfälle, davon mindestens einer in Verlängerung (gemäß den Grundanforderungen der VAKJP muss mindestens eine Behandlung 150 Stunden umfassen)Die Behandlungen können, müssen aber nicht abgeschlossen sein. Es muss jede Altersgruppe (Kleinkind-, Latenz, Adoleszenzalter) und jedes Geschlecht vertreten sein. Bezugspersonen insgesamt mindestens 90 Stunden. Diese zählen zu den Gesamtbehandlungsstunden.

Rechtliche Rahmenbedingungen #

Vertragsgrundlage für die Praktische Ausbildung ist der Vertrag zwischen den Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenversicherungen in Hamburg mit den Hamburger Psychotherapeutischen Lehrinstituten nach § 117 Abs. 2 in Verbindung mit § 117 Abs. 1 Satz 3 SGB V. Gegenstand des Vertrages ist eine Ermächtigung der Ambulanzen gemäß Psychotherapievereinbarung und Psychotherapierichtlinie sowie die Regelungen zum Gutachtenverfahren in der Psychotherapie. Das Lehrinstitut muss einen Fachpsychotherapeutenstandard gewährleisten und sicherstellen, wobei auch zusätzliche Gesetze und Ordnungen, wie zum Beispiel die Berufsordnung der Ärztekammer bzw. Psychotherapeutenkammer Hamburg, zu beachten sind. Die Behandlungsverantwortung liegt zunächst grundsätzlich bei der Ambulanzleitung, die sicherstellen muss, dass diese Standards auch eingehalten werden. Die Supervisoren sind verantwortlich für die praktische Durchführung und haften gegebenenfalls für eigenes Verschulden, nicht jedoch für das Verschulden der Ausbildungskollegen, sofern diese Kompetenzen entsprechend dem Ausbildungsstand hätten erwartet werden können. Somit haftet auch jeder Ausbildungskollege für grobe Behandlungsfehler (z.B. Liebesbeziehung zu Patienten, keine oder unklare Abklärung von Suizidalität, unregelmäßige Teilnahme an Supervision, lückenhafte Schilderung an den Supervisor), die er aufgrund seines Wissens hätte vermeiden können. Daraus ergibt sich u.a., dass alle Ausbildungskollegen vor Beginn der Praktischen Ausbildung eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschließen und diese gegenüber der Akademie nachweisen müssen. Zusätzlich zu den umfangreichen Regelungen, wie Schweigepflicht, Datenschutz, Dokumentationspflicht und Auskunftspflicht gegenüber den Beteiligten sind bei allen Ausbildungsbehandlungen weitere Besonderheiten zu berücksichtigen:

  • Bitte nehmen Sie vor Beginn der Praktischen Ausbildung an den entsprechenden Pflichtseminaren teil. Dies ist neben der inhaltlich/fachlichen Vorbereitung in der Propädeutik auch eine „Einführung in das Behandlungspraktikum“ zu den rechtlichen Rahmenbedingungen (siehe aktuelle Semesterplanung), in der im Schwerpunkt dieses Handbuch besprochen wird.
  • Alle AWT sind verpflichtet, sich diese berufsrechtlichen Standards anzueignen und sich über die gesetzlichen Bestimmungen und Ordnungen eingehend zu informieren.
  • Alle Patienten sind bei Behandlungsbeginn neben den üblichen Rahmenbedingungen der Therapie auch darüber zu informieren, dass der Behandlungsvertrag mit der Akademie und der Ambulanz geschlossen wird und die Behandlungen durch vertragsarztrechtlich zugelassene Supervisoren begleitet und kontrolliert werden.

Im Behandlungsverlauf besteht die Verpflichtung, jede Unregelmäßigkeit und Besonderheit im Therapieverlauf wie auch mögliche Überforderungen und Unsicherheiten im Therapieprozess zeitnah in Ihrer Supervision anzusprechen. Nur so kann ein in der besonderen Situation der Praktischen Ausbildung hinreichendes Maß an Behandlungssicherheit gewährleistet werden. Es gibt also einen Übergang von der relativ geschützten Tätigkeit in den Praktischen Tätigkeiten und dem Erstinterviewpraktikum, zur doch weitgehend selbständigen Arbeit in der Praktischen Ausbildung, in der eine engmaschige Aufsicht und Begleitung gewährleistet werden soll. Sorgen Sie in jedem Aus-/Weiterbildungsbestandteil so für sich, dass Sie sich sicher fühlen und beispielsweise Erstinterviews dort durchführen, wo Sie sicher sind, direkt Rücksprache mit einer approbierten Psychotherapeutin haben zu können.

Berufshaftpflichtversicherung #

Mit Beginn der Ausbildung wird zur Absicherung der haftungsrechtlichen Risiken der Abschluss einer eigenen Berufshaftpflicht-Versicherung gefordert. Dies unterschreiben Sie üblicherweise bereits mit dem Aus-/Weiterbildungsvertrag. Hierzu gibt es Angebote verschiedener Versicherungen, speziell für PiAs. Teilweise können Sie über eine Mitgliedschaft (für PIA/Aus-/Weiterbildungskollegen kostenlos) in einem Berufsverband einen vergünstigten Gruppentarif in Anspruch nehmen.

Als ungefährer Richtwert gilt: Die jährlichen Kosten für diese Versicherung sollten einen zweistelligen Eurobetrag nicht überschreiten. Zu begründen ist die Versicherungspflicht mit der Tatsache, dass selbst bei Durchführung von Tätigkeiten unter direkter Supervision oder Kontrolle von Aufsichtspersonen im Schadensfall aus rechtlicher Sicht ein Mitverschulden des Ausbildungskollegen angenommen wird. Bitte überprüfen Sie auch, ob die angebotene Berufshaftpflichtversicherung den Schaden durch Verlust eines Schlüssels der APH übernimmt. Dieses ist im Rahmen Ihrer Tätigkeit in der Ambulanz oder Lehrpraxis zu Ihrer eigenen Absicherung wichtig.