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Praktische Tätigkeiten (PT1 und PT2)

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Die Praktische Tätigkeit umfasst insgesamt mind. 1800 Stunden, die sich zusammensetzen aus:

  • 1200 Stunden einer klinisch-psychiatrischen Tätigkeit (PT1, häufig auch PiP-/PiA-Jahr genannt; mind. ein Jahr)
  • 600 Stunden psychotherapeutischer/psychosomatischer Tätigkeit (PT2; mind. sechs Monate)

Die praktische Tätigkeit wird in zusammenhängenden Abschnitten von mindestens drei Monaten abgeleistet und muss in der Ausbildungszeit absolviert werden. Vor Aufnahme der Ausbildung bereits absolvierte praktische Tätigkeiten eines/einer AusbildungsteilnehmerIn in Einrichtungen, die den genannten Vorschriften entsprechen, können NICHT als Vorleistung auf die Stundenzahl angerechnet werden.

Es ist ratsam, frühzeitig in der Ausbildung nach einer Stelle für das PT1 und 2 zu suchen. Insbesondere die Anzahl der PT1 Stellen ist begrenzt und es kann somit einige Zeit vergehen, bis ein Platz gefunden ist. Zudem steht für den Behandlungsteil der Ausbildung (nach dem Vorkolloquium) mehr zeitliche Kapazität zur Verfügung, wenn nicht parallel noch die Praktische Tätigkeit absolviert wird.

Die Reihenfolge, in der Sie die Tätigkeiten absolvieren, ist variabel. Für die Approbationsprüfung ist es notwendig, dass Sie die beiden Bescheinigungen (siehe unten) von Ihrer PT1/2 Stelle unterschreiben lassen.

Praktische Tätigkeit 1 (PT1) #

Das PT1 mit dem Umfang von 1200 Stunden ist in einer psychiatrischen klinischen Einrichtung abzuleisten, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 (KJ)PsychTh-APrV).

Aufgrund einer Entscheidung des Hamburger Landesprüfungsamtes können aktuell keine neuen Kooperationsvereinbarungen zwischen Ausbildungsinstituten und Kliniken/Praxen geschlossen werden. Das bedeutet leider, dass nur solche Praktikumsstellen in Frage kommen, mit denen die APH bereits in der Vergangenheit Kooperationsverträge geschlossen und beim Prüfungsamt akkreditiert hat. Dies müssen Sie bei ihrer Suche nach einem Praktikumsplatz unbedingt berücksichtigen! Die Liste mit akkreditierten Kliniken finden Sie im E-Tutor.

Kenntnisse in Psychiatrie und Psychosomatik #

Die Praktische Tätigkeit dient dem Erwerb von Erfahrungen in der Behandlung von PatientInnen mit krankheitswertigen psychischen bzw. psychosomatischen Störungen sowie dem Erwerb von Kenntnissen über Störungsbilder bei denen Psychotherapie primär nicht indiziert ist.

Während der Praktischen Tätigkeit sollte der/die AusbildungsteilnehmerIn über einen längeren Zeitraum an der Diagnostik und der Behandlung von mindestens 30 PatientInnen beteiligt sein.  Im Erwachsenenbereich sind bei mindestens vier dieser PatientInnen die Familie und andere SozialpartnerInnen in das Behandlungskonzept einzubeziehen.

Ziel der Praktischen Tätigkeit ist es, Kenntnisse und Erfahrungen über die akute, abklingende und chronifizierte Symptomatik unterschiedlicher psychiatrischer Erkrankungen zu erwerben, sowie die PatientInnenbehandlungen fallbezogen und unter Angabe von Umfang und Dauer zu dokumentieren (§ 2 Abs. 3 (KJ)PsychTh-APrV) (siehe unten).

Zeit und Dauer #

Beachten Sie, dass das PT1 mindestens ein Jahr lang absolviert werden muss, wobei Sie die 1200 zu leistenden Stunden (Zeitstunden) auch in einem längeren Zeitraum absolvieren können. Das PT1 kann auch in Abschnitten von jeweils mindestens 3 Monaten in einer Einrichtung erfolgen. Dies ist selten empfehlenswert, da wenige Einrichtungen für nur drei Monate einen Platz zur Verfügung stellen.

Einige Institutionen (Tageskliniken/Ambulanzen) sind nur für 600 Stunden PT1 akkreditiert. Überprüfen Sie bitte auch hier die Liste der Kooperationsvereinbarungen der APH!

Es müssen tatsächlich 1200 Stunden geleistet werden. In Ausfallzeiten durch Krankheit oder Urlaub können keine Stunden für die Praktische Tätigkeit anerkannt werden. Stunden, welche Sie über die geforderten 1200 Stunden in der Klinik bescheinigt bekommen, können als individuelle Schwerpunktsetzung auf diesen Ausbildungsbestandteil für die freie Spitze (siehe Modul 8) anerkannt werden.

PT1 Bescheinigung

PT1 Patientenbeteiligung

Praktische Tätigkeit 2 (PT2) #

Die Praktische Tätigkeit 2 umfasst 600 Stunden über mindestens ein halbes Jahr an einer vom Sozialversicherungsträger anerkannten stationären oder ambulanten Einrichtung, die der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung dient, oder in der Praxis eines/einer Psychologischen PsychotherapeutIn bzw. eines/einer Arztes/Ärztin mit einer Weiterbildung in Psychotherapie (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 (KJ)PsychTh-APrV).

Sie können die PT2 auch in unserer Ambulanz oder einer anerkannten Lehrpraxis absolvieren. Die Beteiligung an der PatiententInnenbehandlung ist im Rahmen der PT2 Tätigkeit in der APH Ambulanz zum einen administrativ, zum anderen jedoch ähnlich wie im Behandlungspraktikum. Daher ist es für die PT2 Stelle in der APH erforderlich, das Vorkolloquium spätestens während des PT2 zu absolvieren. Zudem muss das interne PT2 organisatorisch vom Behandlungspraktikum getrennt sein. Die Behandlungsstunden können nicht doppelt eingebracht werden (für das PT2 und das Behandlungspraktikum) (siehe Infoblatt).

PT2 Bescheinigung