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Krisen und Notfälle

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Notfallmanagement

Falls erforderlich, erarbeiten Sie bitte mit Ihren PatientInnrn einen persönlichen Notfallplan, der Adressen von stationären und ambulanten Notfalleinrichtungen sowie ggf. von einem/einer VertretungskollegInnen beinhalten sollte. Nehmen Sie einen solchen Notfallplan in Kopie in die PatientInnenakte auf. Ob dies erforderlich erscheint, ist Teil der täglichen therapeutischen Arbeit – eine Rückfrage gerade im Vorlauf auf die erste Urlaubsunterbrechung direkt an die PatientInnen ist wahrscheinlich hilfreich.

Nachfolgend finden Sie Informationen zum Umgang mit psychotherapeutischen und medizinischen NotfallpatientInnen sowie zum Verhalten im Brandfall.

Notfallplan

Jede/r in der Institutsambulanz tätige AusbildungskollegIn ist verpflichtet, zu Beginn seiner/ihrer praktischen Ausbildung einen individuellen TherapeutInnen-Notfallplan zu erstellen, der ihm/ihr zur unverzüglichen Versorgung von NotfallpatientInnen zur Verfügung steht. Hierzu können Sie den PatientInnen-Notfallplan in allgemeiner Form als Vorlage verwenden. Entscheidend ist, dass Sie einige Telefonnummern und Handlungsstrategien für den Notfall „griffbereit“ vorbereitet haben.

Zudem sollten Sie auch mit einer bestimmten PatientInnengruppe (z. B. PatientInnen, die bei Krisen schnell in eine suizidale Krise gelangen) einen PatientInnen-Notfallplan erarbeiten, der ggf. folgende Angaben erhalten sollte:

  • Adressen von regionalen Notfalleinrichtungen, die im Notfall kontaktiert werden können.
  • die Erreichbarkeit von mitbehandelnden ÄrztInnen, ggf. auch außerhalb der Sprechzeiten
  • Kontaktdaten von wichtigen Bezugspersonen
  • individuelle getroffene Vereinbarungen Ihrer Erreichbarkeit – auch außerhalb der Sprechzeiten – und in Krisen-, Wochenend- und Urlaubszeiten

Bitte fertigen Sie sich zu Dokumentationszwecken eine Kopie des PatientInnen-Notfallplans an und hinterlegen ihn in der PatientInnenakte, um auch im Notfall ggf. relevante Personen und spezielle Einrichtungen, mit denen der/die PatientIn ggf. bereits Erfahrungen gesammelt hat, unverzüglich erreichen zu können.

Besprechen Sie mit Ihrem/Ihrer PatientIn ausführlich, wo dieser seinen Notfallplan aufbewahrt, um ihn/sie in Notfällen auch griffbereit zu haben. Es kann zudem die Möglichkeit besprochen werden, einem vertrauten Dritten diesen Notfallplan zu geben, damit dieser den/die PatientIn ggf. in Krisenzeiten unterstützen kann.

Krisenhafter Kontakt am Telefon

Entsteht in der telefonischen Erstkontaktaufnahme der Eindruck, dass der/die PatientIn sich in einer schweren Krise befindet und sofortige Hilfe benötigt oder suizidgefährdet ist, sollten Sie mithilfe Ihres individuellen Notfallplans den/die PatientIn die Telefonnummern und Ansprechpartnern der örtlichen Krisendienste und der psychiatrischen Ambulanzen nennen. Lassen Sie sich unbedingt versprechen, dass der/die PatientIn diese Einrichtungen auch aufsuchen wird. Vielleicht ist es möglich, mit dem/der PatientIn einen kurzen Telefonkontakt zu vereinbaren, wenn er/sie in der Einrichtung angekommen ist. Sollten Sie den/die PatientIn noch gar nicht kennen, ist in solch einer akuten Situation das Aufsuchen einer psychiatrischen Einrichtungen sicherlich einem psychotherapeutischen Erstkontakt vorzuziehen.

Prüfen Sei bei PatientInen, die Sie schon in therapeutischer Behandlungen haben, ob es dem/der PatientIn möglich ist, noch einen Krisentermin bei Ihnen – der zeitnah noch am selben Tag erfolgen sollte – anzunehmen. In diesem Gespräch sollten Sie dann das weitere Vorgehen besprechen (siehe unten).

Krisenhafte Entwicklung in der Therapiesitzung

Wird während des therapeutischen Gesprächs in einer laufenden Behandlung deutlich, dass der/die PatientIn sich in einer akuten Krise befindet und er/sie im Rahmen der ambulanten Therapie nicht ausreichend behandelt werden kann, müssen Sie gemeinsam mit Ihrem/Ihrer PatientIn eine stationäre Einweisung z. B. in eine psychiatrische Fachklinik besprechen. Hierzu kann es notwendig sein, den/die behandelnde/n Arzt/Ärztin und/oder vertraute Dritte des/der PatientIn in die Überlegungen mit einbeziehen.

Sind akut suizidale PatientInnen nicht mehr ausreichend absprachefähig, müssen Sie nach Bestimmungen des PsychKG’s unter Einbezug eines/einer Psychiaters/Psychaterin auf die Einweisung in eine psychiatrische Klinik beharren! Hierzu rufen Sie bitte bei akuter Suizidalität unter Anwesenheit Ihres/Ihrer PatientIn eine/n Notarzt/-ärztin an und warten gemeinsam mit Ihrem/Ihrer PatientIn in der Praxis bis zum Eintreffen des/der Arztes/Ärztin. Es erfolgt dann die direkte Einweisung in die Psychiatrie.  Sollte sich Ihr/e PatientIn weigern, gemeinsam mit Ihnen auf den/die Notarzt/-ärztin zu warten und können Sie auch mit beruhigendem Zureden nicht bewirken, dass Ihr/e PatientIn in der Praxis bleibt, dürfen Sie ihn/sie in keinem Fall gegen seinen/ihren Willen festhalten – dies wäre dann Freiheitsberaubung! Benachrichtigen Sie in diesem Fall bitte die Polizei, damit diese dann ggf. zu der Wohnung Ihres/Ihrer PatientIn fährt oder andere Schritte einleitet. Bitte keine Sorge, dieser Fall kommt sehr selten in der ambulanten therapeutischen Praxis vor!

Medizinische Notfälle

Mögliche körperliche Komplikationen einer psychotherapeutischen Behandlung sollten Sie ausführlich zu Beginn der Therapie mit Ihren PatientInnen besprechen, insbesondere mit RisikopatientInnen wie z. B. Herzkranke. In der Erhebung des psychischen, sozialen und körperlichen Befundes sollte Sie genau auch auf solche Fragestellungen eingehen, um u. a. neben der psychischen auch die körperliche Belastbarkeit des/der PatientIn einschätzen und diese in der weiteren Therapieplanung berücksichtigen zu können. Gezielt können Sie dann Interventionen anwenden, mit denen (z. B. durch Entspannungstechniken und/oder Übungen zur Körperwahrnehmung) das frühzeitige Erkennen von Risikofaktoren sowie körperlichen Veränderungen gestärkt werden. Besprechen Sie sich aber bitte bei der Behandlung mit solchen körperlichen „RisikopatientInnen“ auch mit Ihrem/Ihrer SupervisorInnen!

Treten unerwartet medizinische Notfälle in der psychotherapeutischen Praxis auf, informieren Sie bitte unverzüglich telefonisch den Rettungsdienst (Rufnummer: 112). Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes versorgen Sie Ihre/n PatientIn mit den in jedem Erste-Hilfe-Kurs erlernbaren Basiskenntnissen zur Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der Vitalfunktionen. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Wissen diesbezüglich aktuell ist. Besuchen Sie gegebenenfalls einen Erste-Hilfe-Kurs zum Auffrischen Ihrer Kenntnisse.

Unterstützung der APH bei Notfällen und akuten Situationen

Vielleicht haben Sie während einer oder nach einer Therapiesitzung das Gefühl, innerlich absolut aufgelöst zu sein und Sie plagen Selbstzweifel, ob Sie auch „richtig“ behandelt haben oder Sie sind sich unsicher, was Sie in einer Notsituation (wie z. B: Ihr Patient ist akut suizidal) machen sollen. Scheuen Sie sich bitte nicht, um Unterstützung zu bitten. In der Ambulanz sind die Leitung oder andere AusbildungskollegInnen für Sie verfügbar. Besprechen Sie aber zunächst auch mit Ihren SupervisorInnen, ob und in welcher Form Sie diese in Notsituationen kontaktieren können.

Der/die SupervisorIn ist der/die 1. AnsprechpartnerIn für Notfallsituationen – besprechen Sie daher unbedingt die Erreichbarkeit außerhalb der vereinbarten Supervisionsstunde!

Sollte Ihr/e SupervisorIn auch nach einiger Wartezeit nicht zurückrufen, wenden Sie sich an die Ambulanzleitung: Charlott O’Boyle  unter 015568531540. Bitte hinterlassen Sie eine Mailboxnachricht oder eine Textnachricht mit Ihrem Namen und dem Anlass.

Stellen Sie immer sicher, dass Sie keinen Zeitdruck haben, sagen Sie ggf. folgende Therapiestunden / Termine ab und stellen Sie den/die PatientIn darauf ein, dass jetzt erhebliche Wartezeit folgen kann. Oft verändert sich über die Wartezeit bereits die Situation so sehr, dass Sie nicht mehr als akut bzw. Notfall einzuschätzen sein wird.

Verhalten im Brandfall

Alle in der Ambulanz tätigen AusbildungskollegInnen sollten über ausreichendes Wissen zum Umgang im Brandfall verfügen. Schauen Sie sich nach Feuerlöschern, Löschdecken und Fluchtwegen um. Wichtig ist, dass Sie im Falle eines Brandes Sorge dafür tragen, dass alle sich in den Räumlichkeiten befindenden Personen in Sicherheit kommen und Sie bemüht sind, Ihre PatientInnen und KollegInnen bei eventuell auftauchender Panik zu beruhigen. Im Anhang findet sich ein Dokument, welches einige Hilfestellung zu dieser Frage bereit hält.

Notfallmanagement im Brandfall