Gemäß §1 Abs. 3 PsychTh-AprV umfasst die Ausbildung mind. 4.200 Stunden. Entsprechend der folgenden Übersicht verbleiben nach Absolvieren der Mindeststundenzahlen der einzelnen Ausbildungsteile in den jeweiligen Fachkundenachweisen bestimmte Stundenkontingente zur persönlichen Schwerpunktsetzung, die sogenannte „Freie Spitze“.
Dem/der Aus-und WeiterbildungsteilnehmerIn wird eine Pauschale von 330 Stunden angerechnet für:
- Erstinterview-Praktikum (mind. 15 Erstinterviews mit Supervision, Bericht + Vermittlung)
- Erstellung der Berichte an den/die GutachterIn im gesamten Ausbildungsverlauf,
- Erstellung der 6 Fallberichte zum Abschluss der Ausbildung,
- Vorbereitung und Absolvierung der Zwischenprüfung und
- Vorbereitungen auf die staatliche Abschlussprüfung
77 Stunden werden für die Beobachtung eines Säuglings über 18 Monate angerechnet.
In der Fachkunde KJP TP/PA decken die geforderten Inhalte bereits die 4.200 Stunden ab, sodass die „freie Spitze“ damit erfüllt ist.
Da die APH-interne Vorgabe besteht, die Lehrtherapie den Ausbildungsverlauf kontinuierlich begleitend zu absolvieren, ergibt sich hier eine deutlich höhere Angabe als im Gesetz gefordert wird.
§ | Ausbildungsabschnitt | TP-KJP | TP/ PA (VAKJP)-KJP |
§ 2 | Praktische Tätigkeit | 1.800 Std. | 1.800 Std. |
§ 3 | Praktische Ausbildung | ||
Behandlung | 600 Std. | 1.000 Std. | |
Supervision | 150 Std. | 250 Std. | |
§ 4 | Theoretische Ausbildung | 600 Std. | 600 Std. |
§ 5 | Selbsterfahrung | 200 Std.* | 600 Std.* |
Pauschal anerkannt (EI, Berichte, Prüfung) | 330 Std. | 330 Std. | |
Säuglingsbeobachtung | 77 Std. | 77 Std. | |
Summe | 3.757 Std. | 4.657 Std. | |
Freie Spitze | 443 Std. | 0 Std. |
* circa-Angabe für eine 5-jährige 1x- bzw. 3x wöchtl. Lehrtherapie in 40 KWs pro Jahr
Der verbleibende Rest von 443 Stunden in der Ausbildung KJP TP dient der persönlichen Schwerpunktsetzung und ist nachzuweisen in Form von:
- mehr Krankenbehandlung und Erstinterviews unter entsprechend mehr Supervision im Behandlungspraktikum
- zusätzlichen Stunden im PT1 und/ oder PT2
- zusätzlichen Seminaren oder anderen von der APH oder DGPT akkreditierten Fortbildungsveranstaltungen
- zusätzlicher Lehrtherapie
- Lese- oder Lerngruppen, in denen die Teilnahme nachgewiesen wird
- Intervisionsgruppen, in denen die Teilnahme nachgewiesen wird
Der/die Aus/WeiterbildungsteilnehmerIn hat jederzeit die Möglichkeit, sich mit der fachlichen KoordinatorIn und den weiteren FachvertreterInnen im Unterrichtsausschuss und/ oder seinen/ihren SupervisorInnen zu beraten, welche individuellen Interessen oder Defizite ihm/ihr im Hinblick auf eine künftig eigenverantwortliche psychotherapeutische Tätigkeit im Verlaufe seiner/ihrer Ausbildung deutlich werden. Er/sie leitet daraus die Entscheidung ab, in welchen Ausbildungsteilen er/sie über die Mindestzahlen hinausgehende Stunden absolviert. Die Stunden zur persönlichen Schwerpunktsetzung dienen ausschließlich der individuell unterschiedlich notwendigen Verbesserung der Kompetenz innerhalb des jeweiligen Fachkundenachweises. Sie müssen im Zeitraum der Ausbildung absolviert werden.