Wie kann ich mich über die verschiedenen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an der APH informieren?

● Persönliches Gespräch:

Gerne können Sie Ihre Fragen telefonisch oder persönlich vor Ort an Frau Erven unter geschaeftsstelle[at]aph-online.de stellen.

● Persönlicher Eindruck:

Wenn Sie sich einen persönlichen Eindruck vom Aus- und Weiterbildungsbetrieb an der APH vermitteln wollen, können Sie bei ein bis zwei Sitzungen eines Grundlagen- oder Theorieseminars hospitieren. Wenden Sie sich dazu bitte an die Geschäftsstelle, die Möglichkeiten solcher Hospitationen für Sie ermitteln wird.

● Informationsveranstaltung:

Wir bieten keine standartisierten Infoveranstaltungen an. Vielmehr haben Sie die Möglichkeit fachliche und organisatorische Fragen in einem persönlich Gespräch zu klären. Kontaktieren Sie dafür gerne Frau Erven  unter geschaeftsstelle[at]aph-online.de.

 

Wann beginnt das Semester, gibt es eine Bewerbungsfrist?

Das Semester beginnt jeweils zum März (SS) bzw. zum September (WS). Eine feste Bewerbungsfrist gibt es nicht, die Ausbildung wird in der Regel jeweils zum neuen Semester aufgenommen. Da das Bewerbungsverfahren inkl. Gleichwertigkeitsprüfung längere Zeit in Anspruch nehmen kann und die Aufnahmekapazitäten der APH Beschränkungen unterliegt, ist es ratsam, sich jeweils spätestens drei Monate vor Semesterbeginn um einen Ausbildungsplatz zu bewerben.

 

Zulassungsvoraussetzungen/ Gleichwertigkeitsprüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen werden vom Landesprüfungsamt festgelegt, diese können Sie hier https://www.hamburg.de/contentblob/11029600/fb8706e941213a3b381a036f0f0e2e84/data/merkblatt-zulassung-ausbildung.pdf einsehen. Sollte Ihr Abschluss dort nicht aufgeführt sein oder haben Sie Ihren Abschluss im Ausland gemacht, haben Sie die Möglichkeit, eine Gleichwertigkeitsprüfung über die APH machen zu lassen (ca. 100 €). Weitere Infos zur Gleichwertigkeitsprüfung finden Sie hier.

Welche Zugangsvoraussetzungen bestehen für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten an der APH?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in §5, Abschnitt 2 Psychotherapeutengesetz (PTG) geregelt: Voraussetzung für eine Ausbildung

● zum psychologischen Psychotherapeuten für Erwachsene ist ein Diplom in Psychologie, das das Fach klinische Psychologie einschließt bzw. einen äquivalenten Masterabschluss. Die Äquivalenz des Masterabschlusses ist in der Regel über die APH beim zuständigen Landesprüfungsamt gebührenpflichtig prüfen zu lassen (sog. Gleichwertigkeitsprüfung).

● zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist ein Abschluss wie unter 1. oder ein an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bestandene Abschlussprüfung in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik. Die Äquivalenz eines solchen Abschlusses ist in der Regel ebenfalls über die APH beim zuständigen Landesprüfungsamt gebührenpflichtig prüfen zu lassen (sog. Gleichwertigkeitsprüfung).

 

Was ist eine Gleichwertigkeitsprüfung?

Die Gleichwertigkeitsprüfung gibt Auskunft darüber, ob „nach derzeitiger hiesiger Rechtsauffassung eine Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung nach § 7 Abs. 2 PsychTh-AprV in Aussicht gestellt werden kann.“ Unproblematisch sind die alten Diplom-Abschlüsse (Dipl.-Psych., Dipl.-Päd., Dipl.-Soz.Päd.). Ebenfalls unproblematisch ist es, wenn Bachelor und Master in Psychologie konsekutiv an der Universität Hamburg oder der MSH Hamburg erworben wurden. Alle anderen Abschlüsse müssen auf Gleichwertigkeit geprüft werden um sicher zu stellen, das der Kandidat nach Absolvierung der Ausbildungsinhalte auch wirklich zur staatlichen Prüfung zugelassen werden wird. Da die Kultushoheit bei den Ländern liegt, bedeutet ein positiver Gleichwertigkeitsbescheid aus einem anderen Bundesland nicht zwingend, dass die Prüfung auch in Hamburg positiv beschieden wird. Die Gleichwertigkeitsprüfung ist gebührenpflichtig (92 bis 200 Euro) und kann nur von Ausbildungsinstituten für potentielle Ausbildungskandidaten angestoßen werden.

 

Bewerbungsprozess

Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, ggfs. Masterurkunde, Approbation oder sonstige Nachweise). Diese schicken Sie bitte an geschaeftsstelle@aph-online.de. Nach interner Prüfung fordern wie Sie dazu auf, zwei Bewerbungsinterviews bei zwei Lehrtherapeuten der APH zu vereinbaren (derzeit 100 € pro Gespräch). Sollten Sie vorab noch organisatorische oder fachliche Fragen haben, melden Sie sich gern direkt unter geschaeftsstelle@aph-online.de. Nach Erhalt des Votums können wir Ihnen eine Zu- oder Absage erteilen.

 

Kann ich mich bewerben, wenn mein Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt?

Wenn absehbar ist, dass Sie Ihr Abschlusszeugnis im Laufe des ersten Monats des nächsten Semesters erhalten, können Sie mit dem Bewerbungsverfahren beginnen. Die endgültige Zulassung erfolgt erst nach Vorliegen des Abschlusszeugnisses und ggfs. positiver Gleichwertigkeitsprüfung.

 

Was ist der Unterschied zwischen Ausbildung und Weiterbildung?

Eine Ausbildung führt zur Approbation, eine Weiterbildung zu einer zusätzlichen Fachkunde. Das heißt:

Psychologen können nach ihrem Studium eine Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten absolvieren und qualifizieren sich damit zum Beruf des Psychotherapeuten, der seit dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes 1999 gesetzlich geschützt ist. Die Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten ist für Psychologen die Voraussetzung zur Erlangung der Approbation. Gleiches gilt für Pädagogen und Sozialpädagogen, die eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten absolvieren. Bereits approbierte Psychologen, Pädagogen und Sonderpädagogen können eine Weiterbildung absolvieren, um eine zusätzliche Fachkunde zu erwerben. So kannn ein Psychologischer Psychotherapeut mit Fachkunde in TP die zusätzliche Fachkunde PA oder KJP-TP erwerben oder ein Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeut mit Fachkunde KJP-TP die zusätzliche Fachkunde aKJP erwerben.  Approbierte Ärzte können an der APH im Rahmen einer Weiterbildung Bausteine für den Facharzt Psychosomatik und Psychotherapie, den Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie, die fachgebundene Psychotherapie oder die Fachkunde Psychoanalyse absolvieren.

 

Was bedeutet es, die Aus- bzw. Weiterbildung an der APH als sog. freiem Institut zu absolvieren?

Die analytischen Institute sind berufspolitisch in einem Dachverband organisiert und zum fachlichen Austausch zusammengeschlossen. In diesem Dachverband, der „Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologiee.V.“ DGPT organisiert sind die weiteren Fachgesellschaften (DPG, DPV, DGAP undDGIP) sowie die die Freien Institute. Die Freien Institute, zu denen die APH zählt, sind keiner speziellen Fachgesellschaft zugeordnet und bekennen sich bewusst zu einer offenen Haltung verschiedenen psychoanalytischen Richtungen gegenüber.Die Besonderheit der APH liegt im Zusammenschluss von PsychotherapeutInnen und PsychoanalytikerInnen verschiedener Schulen, die für eine Offenheit gegenüber der Theorienvielfalt in der Psychoanalyse stehen. Um dem Ausdruck zu geben, hat sie sich 1990 als „Arbeitsgemeinschaft für integrative Psychoanalyse, Psychotherapie und Psychosomatik Hamburg e. V.“ gegründet. Im Rahmen einer Ausbildung an der APH werden Sie insofern Vertreter vieler analytischer Orientierungen und Schulen kennenlernen.

 

Psychoanalyse: Gibt es einen Unterschied zwischen der staatlichen Prüfung/ der Prüfung vor der Ärztekammer und dem DGPT-Abschluss?

● Die staatliche Prüfung orientiert sich an den Vorgaben und Anforderungen der staatlichen Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten. Diese sind durch das Psychotherapeutengesetz (PTG) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) geregelt, denen die Ausbildungsinstitute in ihrem Ausbildungsangebot Rechnung tragen müssen.

● Die Prüfung vor der Ärztekammer orientiert sich an der Weiterbildungsordnung der jeweiligen Ärztekammer.

● Der DGPT-Abschluss orientiert sich an den Vorgaben des Dachverbandes der analytischen Ausbildungsinstitute der DGPT (Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse,Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e.V.) und ermöglicht entsprechend die spätere Mitgliedschaft in der DGPT. Die Anforderungen der DGPT liegen insbesondere ein Hinsicht auf die Stundenanzahl der Lehranalyse, über denen der vom Psychotherapeutengesetz geforderten Stunden. Auch die Anforderungen an die Länge der Behandlungsfälle sind höher.

 

Welche Zugangsvoraussetzungen bestehen für die Weiterbildung Gruppenpsychotherapie an der APH?

An der zwei-jährigen Weiterbildung können teilnehmen: 1. AusbildungsteilnehmerInnen der APH ab dem zweiten Jahr, 2. AusbildungsteilnehmerInnen anderer Institute, 3. AssistenzärztInnen Psychiatrie/ Psychosomatik, 4. PsychotherpeutInnen, 5. Andere mit vergleichbarer Qualifikation

 

Wie ist die Belastung durch die Ausbildung zu schaffen?

Insbesondere die Zeit bis zum Vorkolloquium stellt eine finanzielle Belastung dar, insofern insbesondere für die Lehrtherapie bereits Kosten anfallen, Einnahmen durch die praktische Ausbildung (Behandlungen von Patienten unter Supervision) aber noch nicht generiert werden. Auch die praktische Tätigkeit (Psychiatrie- und Psychosomatik-Praktikum) wird in der Regel nicht oder kaum vergütet. Nach dem Vorkolloquium (der Vor-/oder Zwischenprüfung) finanziert sich die Ausbildung durch die Einnahmen aus der praktischen Ausbildung dann zunehmend selbst. Für eine berufsbegleitende Ausbildung, wie sie an der APH ausschließlich angeboten wird, kann nach unserem Kenntnisstand kein BaFöG beantragt werden.  Ein Bildungskredit ist ggf. für die Zeit der Praktischen Tätigkeiten (PTI / PTII) möglich, sofern die Gesamtarbeitszeit der Ausbildung für diesen Zeitraum 25 Wochenstunden überschreitet.

Für die Zeit bis zum Vorkolloquium sollte jede/r AusbildungsteilnehmerIn daher gut für sich planen, wie er mit diesem Umstand umgehen wird, zumal neben den finanziellen Kosten auch die intensive Konfrontation mit sich selbst in der Lehranalyse und den Patientenbehandlungen eine Möglichkeit persönlicher Bereicherung und Entwicklung, aber auch eine Herausforderung und gegebenenfalls auch eine Belastung darstellen kann.

 

Erzielt die APH durch die Aus-und Weiterbildung Gewinne?

Die APH ist eine gemeinnützige Organisation darf als solche keine Gewinne erzielen.