Als attraktive Weiterqualifizierung für bereits approbierte psychologische TP-Psychotherapeuten soll jetzt ein 4. Psychoanalytischer Ausbildungsgang unterhalb der DGPT-Standards angeboten werden.
Die Voraussetzungen und curricularen Anforderungen für dies Angebot an die psychologischen Kollegen entsprechen im Wesentlichen den Richtlinien der Ärztekammer für die Zusatzweiterbildung zum Erwerb der Fachkunde Psychoanalyse für Ärzte.

 

Eingangs-Voraussetzungen:
Interessierte psychologische Psychotherapeuten (TP) bewerben sich mit ihren Unterlagen über ihr Psychologie-Studium und ihre erste TP-Ausbildung bei der Geschäftsstelle der APH.
Bei Nachweis einer extern abgeschlossenen TP-Ausbildung wird die Vergleichbarkeit der Zugangs-Voraussetzungen im Einzelfall überprüft.
Über die Eignung entscheiden 2 Lehranalytiker nach je einem Bewerbungsgespräch (das die/der Bewerber*in direkt mit dem Lehranalytiker abrechnet). Bei Uneinigkeit wird ein 3. Bewerbungsgespräch erforderlich. (Bei Ablehnung ist eine Zulassung nicht einklagbar)

Die Ausbildung beginnt mit der 3-stündigen Selbsterfahrung und besteht aus folgenden 3 Blöcken:
1.) Selbsterfahrung:
– Mind. 250 Stunden Selbsterfahrung sollen insgesamt in diesem Ausbildungszweig zusätzlich zu bereits nachgewiesener früherer Selbsterfahrung erworben werden. Das gesamte erste Weiterbildungsjahr hindurch soll die Selbsterfahrung 3-stündig im Liegen durchgeführt werden, um diese intensive Methode persönlich kennen zu lernen. Vor
den Beginn der psychoanalytischen Behandlung von Patienten soll der
Ausbildungskandidat ausreichend lange (4 – 6 Mo.) Selbsterfahrung in der eigenen 3-stündigen Lehrananlyse gemacht haben. Die verbleibenden Selbsterfahrungsstunden (ca. 130) sollen über die gesamte restliche Weiterbildungszeitraum verteilt werden, eine Zeit lang davon 2-stündig, danach einstündig (aber dennoch im analytischen Setting mit der Selbsterfahrungs-Arbeit in der ÜT-Beziehung).
– Von den 250 Selbsterfahrungsstunden können 40 Stunden als gruppenanalytische Selbsterfahrung erworben werden, wobei 40 Einzel-Selbsterfahurungsstunden durch 80 Gruppen-doppel-Selbsterfahrungstunden ersetzt werden können.

2.) Behandlungs-Teil:
– Nach 15 bereits durchgeführten und supervidierten Erstinterviews und einer nachgewiesenen Zwischenprüfung über die Grundzüge von Diagnostik, szenischem Verstehen und differentieller Indikationsstellung in der vorherigen TP-Ausbildung können die “Aufsattler” sofort mit dem Behandlungsteil beginnen – und mit der Suche nach geeigneten Patienten für ihre psychoanalytischen Behandlungsfällen.
– Dabei sollen während des gesamten Behandlungsteil 10 weitere Erstinterviews jeweils vor Behandlungsbeginn zur Indikationsstellung absolviert und supervidiert werden.
– Es sind in diesem Ausbildungs-Modul insges. 600 Behandlungsstunden mit Patienten nachzuweisen, die im Verhältnis 4:1 supervidiert wurden. Davon sollen 2 Behandlungsfälle überwiegend 3-stündig im psychoanalytischen Setting durchgeführt werden, jeder über jew. mind. 250 Stunden.

– Während der gesamten praktischen Behandlungsphase muss parallel ein Behandlungsfallseminar pro Semester (ca. 8 D-Std., je nach TN-Zahl), sowie ein Seminar über psychoanalytische Behandlungstechnik 5 D-Std.) pro Semester fortlaufend belegt werden.

3.) Theorie-Teil:
– Die theoretische Weiterbildung umfasst zusätzlich zu den kontinuierlichen
Behandlungsfall-und Behandlungstechnik-Seminaren noch 130 Seminar-Stunden zu vertiefenden psychoanalytischen Themen. In der vorherigen Ausbildung bereits nachgewiesene Seminare zu vertiefenden psychoanalytischen Themen können auf die zu erbringende Gesamtzahl (nach Einzelfall-Prüfung) angerechnet werden.
Diese Zusatz-Ausbildung Psychoanalyse für approbierte TP-Psychotherapeuten dauert berufsbegleitend mindestens 3 Jahre.
→ Die Abschlussprüfung zum Fachkundenachweis erfolgt durch eine Fall-Vorstellung im Rahmen eines großen Fallseminars (vor Kandidaten, Dozenten und Mitgliedern der APH): Zuvor werden die Weiterbildungsunterlagen über die erbrachten Leistungen der
Fachlichen Leitung der APH mit der Prüfungsanmeldung vorgelegt. Gleichzeitig wird eine ausführliche schriftliche Darstellung des vorzustellenden Behandlungsfalls (Umfang 20 – 25 S.) 4 Wochen vor dem Vortrag eingereicht und von 2 Dozenten der Fachgruppe PA geprüft.

 

Curriculum

Die Zusatzfachkunde Psychoanalyse nach PTG umfasst demnach:

  • 130 Stunden Theorie (zusätzlich)
  • 30 Stunden für 10 Psychoanalytische Erstinterviews unter Supervision
  • 600 Stunden Krankenbehandlungen
  • 150 Stunden Supervision der Behandlungen (1:4)
  • 250 Stunden Lehrtherapie (zusätzlich)

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1.160 Stunden

 

Kosten und Einnahmen. Die Kosten und Einnahmen sind unterschiedlich je nach Ausbildungsverlauf und nach den allgemeinen Bedingungen. Sie können nur überschlägig kalkuliert werden (daher sind alle Angaben ohne Gewähr).

Allgemeine Kosten (Beginn nach der grundständigen Ausbildung)

Die Semestergebühren betragen € 400, in mind. 6 Semestern –    2.400€
Supervision von 10 Erstinterviews (à € 100 ±10 %), ca. –    1.000€
2 Prüferhonorare –        200€
250 Stunden Lehrtherapie (à € 100 ±10 %), ca. –   25.000€
Gesamt –   28.600€

Wenn Sie die Zusatzfachkunde noch während der TP-Ausbildung aufsatteln, erhöhen sich die Semestergebühren insgesamt auf 450 € (Es werden also nicht 2 x 400 € berechnet). Nach Ende der TP-Ausbildung verringert sich die Semestergebühr jedoch auf die oben genannten 400 €. Wobei eine Teilbeurlaubung nach den üblichen Bedingungen möglich ist.

 

Allgemeine Kosten (Aufsatteln während der TP-Ausbildung)

Die Semestergebühren zusätzlich 50 €, in mind. 6 Semestern –       300€
Supervision von 10 Erstinterviews (à € 100 ±10 %), ca. –    1.000€
2 Prüferhonorare –       200€
250 Stunden Lehrtherapie (à € 100 ±10 %), ca. –  25.000€
Gesamt –  26.500€

 

Einnahmen und Kosten aus Behandlungen unter Supervision
Die Vergütung der Behandlungsstunden ist abhängig vom aktuellen Punktwert sowie von der Höhe der Institutsambulanzabgabe. Derzeit erhalten die Kandidaten für eine Behandlungsstunde (nach Abzug der Ambulanzabgabe von derzeit 19,5%) ca. € 73. Der genaue Betrag richtet sich nach den aktuellen Gegebenheiten.

Einnahmen und Ausgaben bei 600 zusätzlichen Stunden Behandlung

Einnahmen von ca.   43.800€
Supervisionskosten (150 Std.) von ca. – 15.000€
Sonstige Einnahmen (Probatorik, Erstgesprächen, Pauschalen, etc.)     6.000€
Gesamt   38.800€

In der Regel wird es sinnvoll sein, die begonnenen Therapien auch nach der Prüfung im Sinne einer adäquaten Patientenversorgung zu Ende zu führen. So können dann auch noch zusätzliche Einnahmen von ca. 5000 – 8000 Euro realisiert werden.